Die Sachverständigen
Sachverständige sind in ihrem Fachgebiet kundige Ermittler, erfahrene Deuter und verständliche Darsteller von Vorgängen, die nicht Fachkundigen sonst verborgen oder unverständlich blieben. Die folgenden Seiten beschreiben ihre Tätigkeit und helfen bei der Auswahl der geeigneten Experten.
Ich bin Sachverständiger für Hochbau und Architektur (72.01) und Sachverständiger für Nutzwertfeststellung, Parifizierung (94.70)
Sanierungslotse – von der Idee bis zur Abrechnung
Ein Gebäude zu sanieren ist eine große Herausforderung. Sanierungslotsen stehen zur Seite und helfen Ihnen, alle wichtigen Entscheidungen zu reflektieren und fundiert zu treffen. Von der ersten Idee bis zur Abrechnung der Fördergelder. Und wie Sie es für richtig halten: als stiller Begleiter am Rand oder als guter Freund mittendrin.
Warum Sanierungslotse?
Weil eine Sanierung ein großes und einmaliges Unterfangen darstellt, während dessen gesamter Dauer immer wieder professionelle und neutrale Hilfestellung in Fragen zu Bedarf, Nutzung, Energie, Folgekosten und Förderungen für die meisten Bauleute nützlich ist. Da jede Bauherrschaft über unterschiedliche Möglichkeiten verfügt, Zeit und Wissen in den Sanierungsprozess einzubringen, wird die Begleitung durch die Sanierungslotsen an jedes Bauvorhaben individuell angepasst.
Durch die Nutzwertberechnung wird das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer (z. B. eines Wohnhauses) untereinander bestimmt. Durch die Nutzwertberechnung wird auch erstmals der Berechnungsschlüssel festgelegt. § 9. (1) des WEG 2002 lautet wörtlich: "Die Nutzwerte sind durch das Gutachten eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen zu ermitteln." Die Parifizierung ist ebenfalls die Basis für die von allen WohnungseigentümerInnen zu unterfertigenden Wohnungseigentumsverträge. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einer Nutzwertfestsetzung um einen zivilrechtlichen Vorgang handelt und dies nicht mit dem baurechtlichen Vorgang, der Zustimmung zum Bauantrag für die Baugenehmigung, zu verbinden ist. Die Zustimmung von Parteien zur Baugenehmigung begründet keinen Verzicht auf das Entgelt für die Nutzwertabgabe.
Nutzwertberechnung
Der Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vom 19. Mai 2010 geregelt. Der Energieausweis ist bei Neubau, Verkauf, Vermietung und Beantragung der Förderung unerlässlich. Ich erstelle für Sie Energieausweise und Sanierungsberatungen.
Dipl. Ing. Arch. Vito Mussner, Ihr Architekt in Feldkirch
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren möchten, rufen Sie mich am besten an unter +43 664 730 654 34 oder Sie schicken mir das Anfrageformular.